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Weitere Maßnahmen: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Organspendeausweis

Neben der Bestattungsvorsorge und einem Testament gibt es noch weitere Vorsorgemaßnahmen, die in jedem Fall sinnvoll sind. Dazu gehören:

Patientenverfügung

Sie bestimmt die medizinischen Maßnahmen für den Fall, dass Sie sich – beispielsweise nach einem Unfall oder bei einem schweren Krankheitsverlauf – selbst nicht mehr äußern können. In drastischen Situationen kann es mitunter auch um die Frage gehen, ob lebenserhaltende Maschinen abgeschaltet werden sollen oder nicht. Hier hat jeder Mensch seine eigenen Moralvorstellungen und es ist stets besser, wenn nicht andere eine solche Entscheidung treffen müssen.

Einzelheiten zur Patientenverfügung finden Sie in der folgenden Broschüre vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

Broschüre Patientenverfügung des BMJV

Vorsorgevollmacht

Mit ihr geben Sie einer Vertrauensperson die Möglichkeit, im Notfall Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen und Sie auch in behördlichen wie geschäftlichen Angelegenheiten zu vertreten. Auf diese Weise wissen Sie alles in guten Händen, sollte einmal etwas passieren.

Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Broschüre zum Betreuungsrecht:

Broschüre Betreuungsrecht des BMJV

Organspendeausweis

Die Bereitschaft zur Organspende ist ein bedeutsames Zeichen von Menschlichkeit, denn sie gibt Menschen mit schwerwiegenden Gesundheitsproblemen die Chance auf einen Neuanfang mit einem Spenderorgan. Dabei kommt das mit dem Organspendeausweis signalisierte Einverständnis natürlich nur zum Zuge in den seltenen Fällen, in denen bei einem Spender nach einem Unfall oder aus anderen Gründen eindeutig der Hirntod festgestellt wurde. Doch dann entlastet eine schriftliche Zustimmung auch die Angehörigen davon, eine Entscheidung darüber treffen zu müssen.

Sie können mit dem Organspendeausweis Ihr generelles Einverständnis geben oder sich aber auf bestimmte Organe und Gewebe beschränken. Das ist eine gefühlsmäßige Entscheidung, die jeder für sich selbst treffen sollte. Wenn Sie dies möchten, können Sie der Organspende mit dem Ausweis auch eindeutig widersprechen.

Die Festlegungen in Ihrem Organspendeausweis sind bindend für Ärzte, es findet jedoch keine offizielle Registrierung statt. Daher können Sie Ihre Einwilligung jederzeit ohne Probleme abändern oder zurückziehen.

Sie bekommen Ihren Ausweis an vielen öffentlichen Stellen oder können ihn direkt unter dem folgenden Link herunterladen und ausdrucken:

Organspendeausweis der BZgA